Zugewinnausgleich bei einem Portfolio von über 15 Millionen Euro
Der Beitrag erläutert, wie ein privates Wertpapierdepot in dieser Größenordnung im Zugewinnausgleich…
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Der Zugewinnausgleich ist ein zentrales Element des deutschen Scheidungsrechts und regelt die Aufteilung des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens. Dabei wird der Zugewinn, also der Vermögenszuwachs jedes Ehepartners während der Ehe, hälftig ausgeglichen. Bei hohen Vermögen, insbesondere wenn ein privates Investment-Portfolio im Wert von über 15 Millionen Euro vorhanden ist, ergeben sich jedoch komplexe Fragestellungen hinsichtlich der Bewertung und Berücksichtigung einzelner Vermögenspositionen.
Ein Investment-Portfolio von über 15 Millionen Euro fällt grundsätzlich in den Zugewinnausgleich, sofern es während der Ehe erworben wurde. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Einbringung in die Ehe sowie die Entwicklung des Portfolios. Anfangsvermögen, etwa durch Schenkungen oder Erbschaften, bleibt privilegiert und wird nur mit dem inflationsbereinigten Wert angesetzt. Die Bewertung eines solchen Portfolios erfordert regelmäßig die Hinzuziehung von Sachverständigen, um Kursschwankungen, versteckte Reserven und steuerliche Aspekte sachgerecht zu erfassen. Zudem können Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen die Ausgleichsansprüche modifizieren.
Eine sorgfältige Dokumentation und die Einbindung spezialisierter Berater sind bei Vermögen dieser Größenordnung unerlässlich, um eine faire und rechtssichere Lösung zu erzielen. Betroffene sollten frühzeitig rechtlichen Rat einholen, um ihre Ansprüche und Verpflichtungen realistisch einschätzen zu können.
Erhalten Sie regelmäßig Einordnungen zum Zugewinnausgleich nach deutschem Recht und zur Behandlung größerer Investment-Portfolios im Verfahren. Neue Beiträge erscheinen in unregelmäßigen Abständen.